Zur Startseite

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.

Vorlage Banner
Beschreibung Banner
Störche
Störche
Störche auf einem Horst
Villa Kym
Villa Kym
Beschreibung Banner
Luftaufnahme Süd
Luftaufnahme Süd
Beschreibung Banner
Breiti
Breiti
Beschreibung Banner
 
 
Vorlage Banner
Vorlage Banner
Beschreibung Banner
1
Störche
Störche
Störche auf einem Horst
2
Villa Kym
Villa Kym
Beschreibung Banner
3
Luftaufnahme Süd
Luftaufnahme Süd
Beschreibung Banner
4
Breiti
Breiti
Beschreibung Banner
5
Details

Sozialhilfe beantragen

Die Sozialhilfe und die Massnahmen der sozialen Prävention werden im Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) und der Sozialhilfe- und Präventionsverordnung (SPV) des Kantons Aargau geregelt.

Materielle Hilfe
Anspruch besteht, sofern die eigenen Mittel nicht genügen und andere Hilfeleistungen nicht rechtzeitig erhältlich sind oder nicht ausreichen. Materielle Hilfe wird auf Gesuch hin gewährt. Gesuchsberechtigt sind volljährige Einwohner/Einwohnerinnen mit Aufenthalt und gesetzlichem Wohnsitz in Möhlin. Für junge Erwachsene bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gelten spezielle Richtlinien.

Sobald den Sozialen Diensten das vollständig ausgefüllte Gesuch und sämtliche Unterlagen vorliegen, erhalten Sie einen Gesprächstermin bei einem Sozialarbeiter/einer Sozialarbeiterin. Ihre persönliche und finanzielle Situation werden besprochen und das weitere Vorgehen vereinbart.

Es wird empfohlen, die Sektion Soziale Dienste vor der Gesuchseinreichung zu kontaktieren.

Fachbereich Sozialhilfe, Soziale Dienste
Soziale Sicherheit