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Dienstleistungen: Betreibungsbegehren

Betreibungsbegehren

Sie können offene geschuldete Beträge auf dem Rechtsweg einfordern, dazu füllen Sie das Betreibungsbegehren aus. Das Betreibungsbegehren müssen Sie anschliessend unterschreiben und an das zuständige Betreibungsamt senden. Das Betreibungsamt stellt anschliessend einen Zahlungsbefehl aus und stellt diesen so schnell wie möglich an den Schuldner zu. Sie erhalten nach Ablauf der Fristen den zugestellten Zahlungsbefehl für die Fortsetzung (Fortsetzungsbegehren) der Betreibung.

Betreibungsamt Region Möhlin
Betreibungsverfahren