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Details

Arealüberbauungen

- Bauverordnung (BauV) Kanton Aargau

- Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) Kanton Aargau

Ortsbild und Baukultur, Arbeitshilfe zur Eingliederung in Ortskerne

- Material- und Farbwahl, Empfehlungen zur Farb- und Materialwahl für Bauten in ländlicher Umgebung

- Umgebungsgestaltung, Wohn Umfeld Qualität

 

Der Ablauf zu Vorhaben bei denen es sich um eine Arealüberbauung handelt ist analog Baugesuchen in den Kernzonen (K1, K2, K3).

Zusätzlich erfordern Gesuche zu einer Arealüberbauung einen Fachbericht welcher einer positiven Beurteilung der Fachkommission Kernzonen folgt. 

Erforderliche Unterlagen für den Fachbericht sind u.a.: Grundrisspläne, Ansichten, Schnitte, Umgebungsplan (mit allen Höhenangaben, Bepflanzungen, Belägen, Spielbereichen, usw.), Farb- und Materialisierungsplan. Diese Unterlagen sind zum gegebenen Zeitpunkt per Mail der Abteilung Bau und Umwelt einzureichen.

Die Erstellung von Fachberichten nimmt üblicherweise einen Zeitraum von 4 bis 6 Wochen in Anspruch. Für die professionelle und sachgerechte Ausarbeitung wird ein externes Fachbüro beauftragt.

Ein Baugesuch ist erst einzureichen, wenn der Fachbericht vorliegt!

Bau und Umwelt, Hochbau / Planung
Kernzonen, MFH in W2 & Areal, Arbeitszone II