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Sonnenberg 5. Weghütte
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Details

Baugesuch - Verfahrensübersicht

Ordentliches Verfahren

Die Bauherrschaft hat in einem ersten Schritt die Baubewilligungspflicht abzuklären und muss ein Baugesuch erarbeiten. Sie ist auch für die Profilierung zuständig. Sämtliche Baugesuche im ordentlichen Verfahren sind zu profilieren.

Insofern alle Unterlagen zum Baugesuch vollständig und in Ordnung sind und die dazugehörige Profilierung kontrolliert wurde, kann das Baugesuch mit den entsprechenden Unterlagen öffentlich Aufgelegt werden. Die öffentliche Auflage dauert 30 Tage.

Wenn die kompletten Unterlagen beim Einreichen des Gesuches in Ordnung sind dauert das Verfahren ca. 7-9 Wochen.

Vereinfachtes Verfahren

Gemäss § 50 der Bauverordnung (BauV) können Baugesuche für Klein- und Anbauten innerhalb Bauzonen sowie Gesuche zu Aussenwärmedämmmungen im vereinfachten Verfahren behandelt werden.

Das zum Baugesuch zugehörige Formular für ein vereinfachtes Verfahren ist entsprechend miteinzureichen.

Wenn die kompletten Unterlagen beim Einreichen des Gesuches in Ordnung sind dauert das Verfahren ca. 3 Wochen.

Das vereinfachte Verfahren ist ausgeschlossen, falls eine Bewilligung oder Zustimmung des Bundes oder des Kantons erforderlich ist (z.B. bei Bauten ausserhalb von Bauzonen).

 

Bau und Umwelt, Hochbau / Planung
Baugesuch - Baubewilligung