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Luftaufnahme Süd
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Störche
Störche
Störche auf einem Horst
Gemeindehaus
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Störche
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Störche auf einem Horst
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Gemeindehaus
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Details

Abmeldung / Wegzug

Wer aus Möhlin wegzieht, sollte sich innert 14 Tagen beim Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle) abmelden. Zu melden sind die genaue Wegzugsadresse, das Wegzugsdatum und die betroffenen Personen.

Melden Sie bitte Ihren Wegzug online auf dem Portal  e-Umzug, so können Sie auch gleich die Anmeldeformalitäten bei Ihrer neuen Wohngemeinde in einem Schritt vornehmen.

Bei der persönlichen Vorsprache sind die erforderlichen Dokumente vorzuweisen.

Schweizer und Schweizerinnen
Amtlicher Ausweis und Meldebestätigung.

Ausländische Staatsangehörigkeit
Ausländerausweis aller wegziehender Personen und Meldebestätigung.

Abmeldung ins Ausland
Für eine Abmeldung ins Ausland müssen Sie den Fragebogen für Wegzüger/-innen ins Ausland ausgefüllt und unterschrieben bei der Abteilung Steuern einreichen. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Fragebogen.

eUmzugCH
Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle)
Zuzug, Adressänderung, Wegzug

Melden Sie Ihren Umzug innerhalb der Schweiz

eUmzug