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Luftaufnahme Süd
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Störche
Störche
Störche auf einem Horst
Gemeindehaus
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Details

Anmeldung / Zuzug

Wer in Möhlin Wohnort nimmt, sollte sich innert 14 Tagen beim Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle) anmelden. 

Sie können Ihren Zuzug, Wegzug und Ihre Adressänderung schnell und einfach via e-Umzug melden.

Bei der persönlichen Vorsprache sind die erforderlichen Dokumente vorzuweisen.

Schweizer und Schweizerinnen

  • Heimatschein
  • Pass oder Identitätskarte
  • Miet-, Untermietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers / der Logisgeberin
  • Krankenversicherungskarte oder Police
  • ggf. Familienausweis / Familienbüchlein / Geburtsurkunden minderähriger Kinder
  • ggf. Einverständniserklärung oder Sorgerechtsentscheid  (bei Zuzug von Kindern mit nur einem Elternteil)

Ausländische Staatsangehörigkeit (EU/EFTA)
Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde in der Schweiz

  • Ausländerausweis
  • Reisepass oder Identitätskarte/Personalausweis
  • Miet-, Untermietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers / der Logisgeberin
  • Krankenversicherungskarte oder Police
  • ggf. Familienausweis / Familienbüchlein / Geburtsurkunden minderähriger Kinder
  • ggf. Einverständniserklärung oder Sorgerechtsentscheid  (bei Zuzug von Kindern mit nur einem Elternteil)

Bei Zuzug aus dem Ausland

  • Reisepass oder Identitätskarte/Personalausweis
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Miet-, Untermietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers / der Logisgeberin
  • Arbeitsvertrag und aktuelle Arbeitgeberbestätigung
  • ggf. Abmeldebestätigung
  • ggf. Zivilstandsdokumente
  • ggf. Grenzgängerbewilligung
  • ggf. Einverständniserklärung oder Sorgerechtsentscheid  (bei Zuzug von Kindern mit nur einem Elternteil)

Bei Zuzug aus dem Ausland

  • Einreiseerlaubnis
  • Reisepass oder Identitätskarte/Personalausweis
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Miet-, Untermietvertrag oder Bestätigung des Logisgebers / der Logisgeberin
  • Arbeitsvertrag und aktuelle Arbeitgeberbestätigung
  • ggf. Abmeldebestätigung
  • ggf. Zivilstandsdokumente
  • ggf. Einverständniserklärung oder Sorgerechtsentscheid  (bei Zuzug von Kindern mit nur einem Elternteil)

 

Anmeldung mit Nebenwohnsitz

Das Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle) hat die Aufgabe, die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden mittels separatem Fragebogen sorgfältig zu prüfen, bevor der Nebenwohnsitz bewilligt wird. Die Beurteilung orientiert sich an den Meldevorschriften und der Praxis des Bundesgerichts. Wichtig ist, dass die Gründe für den Nebenwohnsitz auch für Dritte erkennbar sind. Die rein persönlichen Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nicht ausschlaggebend. Für die Anmeldung als Aufenthalter/in wird ein Heimatausweis der Hauptwohnsitzgemeinde benötigt.

eUmzugCH
Gemeindebüro (Einwohnerkontrolle u. SVA-Zweigstelle)
Zuzug, Adressänderung, Wegzug

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