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Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli

Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli

29.03.2023

Jeweils vom 1. April bis zum 31. Juli gilt im Wald und am Waldrand für Hunde Leinenpflicht. Dies, um die Brut- und Setzzeit der Wildtiere nicht zu stören.

Im Frühling brauchen die Wildtiere einen besonderen Schutz: Sie sind trächtig oder mit der Brut und Aufzucht ihrer Jungtiere beschäftigt. Vom 1. April bis 31. Juli gilt deshalb im Wald und am Waldrand die gesetzliche Leinenpflicht für Hunde.

Alle Besucherinnen und Besucher des Walds sind während dieser Zeit gebeten, aus Rücksicht auf die Wildtiere und vor allem die bodenbrütenden Vögel die Waldwege nicht zu verlassen und den Wald tagsüber zu geniessen.

Im Rahmen der Jagdaufsicht kontrolliert die zuständige Jagdgesellschaft das Einhalten der Leinenpflicht.